Allgemeine Geschäftsbedingungen von dÄHLer Competition Line AG, 3123 Belp
-
Geltungsbereich
Sämtliche von der dÄHLer Competition Line AG, Belp (in der Folge «dÄHLer Competition Line AG») erbrachten Arbeiten, Leistungen und Lieferungen erfolgen nur unter Anwendung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und der ausdrücklichen Bestätigung durch die dÄHLer Competition Line AG. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind ausdrücklich wegbedungen.
-
Vertragsabschluss
Alle Angebote der dÄHLer Competition Line AG in Prospekten, Preislisten, auf der Homepage etc. und alle individuellen Offerten erfolgen stets freibleibend und sind nicht verbindlich. Ein Vertrag kommt zustande, wenn die dÄHLer Competition Line AG eine Bestellung ausdrücklich annimmt oder diese innert 5 Arbeitstagen nicht ablehnt.
Stellt sich nach Annahme einer Bestellung heraus, dass vom Kunden mitgeteilte Angaben unzutreffend sind, kann die dÄHLer Competition Line AG jederzeit ohne Kostenfolge vom Vertrag zurücktreten.
-
Technische Daten und Informationen in Prospekten
Alle technischen Daten und Informationen der dÄHLer Competition Line AG in Prospekten, Dokumentationen, Preislisten sowie auf unserer Homepage (www.daehler.com) etc. sind Richtwerte und keine zugesicherten oder garantierten Eigenschaften. Technische Änderungen bleiben jederzeit vorbehalten.
-
Motorfahrzeugkontrolle/Schweizer Zulassung
Soweit dem Kunden nicht ausdrücklich etwas anderes mitgeteilt wird, sind die von der dÄHLer Competition Line AG vorgenommenen Änderungen gemäss gesetzlicher Grundlage, d.h. bis zu 20% Mehrleistung, in der Schweiz zulassungsfähig und müssen, soweit gesetzlich verlangt, vom Kunden in eigener Verantwortung der zuständigen Motorfahrzeugkontrolle gemeldet und auf eigene Kosten vorgeführt werden. Leistungssteigerungen von mehr als 20% der offiziellen Nennleistung werden ausdrücklich nur in eigener Verantwortung des Kunden ausgeführt. Als Grundlage dazu gelten die in der dÄHLer Competition Line AG Preisliste definierten Leistungsangaben.
-
Preise
Wird bei Vertragsabschluss nicht ein individueller Preis schriftlich vereinbart, so werden die Arbeiten, Leistungen und Lieferungen der dÄHLer Competition Line AG aufgrund der bei Vertragsabschluss gültigen, im Geschäftslokal aufgelegten Preislisten und Stundenlöhne (zuzüglich Mehrwertsteuer) verrechnet. dÄHLer Competition Line AG ist zur Preiserhöhung nach Vertragsabschluss berechtigt, wenn zwischen Vertragsabschluss und Auslieferung mehr als 4 Monate liegen. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 4%, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
-
Bezahlung, Retentionsrecht, Eigentumsvorbehalt
Die Rechnungen für Arbeiten, Leistungen und Lieferungen der dÄHLer Competition Line AG sind vom Kunden bei Erhalt bzw. Übernahme des Fahrzeugs der Teile/Ersatz- oder Zubehörteile in bar, oder bei Kreditwürdigkeit innert 30 Tagen, zu begleichen (Fälligkeitstag). Warenversand erfolgt mit der Post, per Nachnahme oder der Firma DPD auf Kosten des Kunden. dÄHLer Competition Line AG hat das Recht, die ihr vom Kunden anvertrauten Sachen bis zur vollständigen Bezahlung aller ihrer Forderungen gegen den Kunden als Sicherheit zurückzubehalten (Retentionsrecht). Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der dÄHLer Competition Line AG. Bei verspäteter Zahlung können ab Fälligkeitstag Verzugszinsen von 10% p.a. verrechnet werden.
-
Gewährleistung
Die Gewährleistung beträgt, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, 1 Jahr.
Sind von dÄHLer Competition Line AG erbrachte Arbeiten, gelieferte Fahrzeuge, Teile/Ersatzteile oder Zubehör bei der Lieferung mangelhaft, ist dÄHLer Competition Line AG verpflichtet, diese nach ihrem Ermessen zu ersetzen oder auszubessern («Gewährleistung»). Alle Arbeiten sind ausschliesslich bei der dÄHLer Competition Line AG oder einer von dÄHLer Competition Line AG ausdrücklich zugewiesenen und dadurch autorisierten Werkstatt durchzuführen. Bei allen Fahrzeugen, an denen dÄHLer Competition Line AG eine Leistungssteigerung erbracht hat, wird, sofern das Fahrzeug nicht älter als 24 Monate ist, eine NSA Tuning 2 Garantie für 12 Monate abgeschlossen. (Diese ist im Kaufpreis enthalten). Bei älteren Fahrzeugen kann diese nach Rücksprache und entsprechendem Mehrpreis auch abgeschlossen werden. Der Mehrpreis wird gesondert in Rechnung gestellt. Die Vertragsbedingungen der NSA Versicherung werden vollumfänglich übernommen. Liefert dÄHLer Competition Line AG Teile/Ersatzteile oder Zubehör, die der Kunde selbst oder nicht von dÄHLer Competition Line AG offiziell autorisierte Dritte (Händler, bzw. Markenvertreter) im Auftrag des Kunden einbauen, so leistet dÄHLer Competition Line AG nur Gewährleistung für das entsprechende Teil/Ersatzteil oder Zubehör. Werden von dÄHLer Competition Line AG nur einzelne Komponenten zu Umbaustufen oder nicht komplette Umbaustufen geliefert oder verbaut, so leistet dÄHLer Competition Line AG ebenfalls nur Gewährleistung für das entsprechende Teil/Ersatzteil oder Zubehör.
Keine Gewährleistungsansprüche bestehen (Wegbedingung aller Garantien und Sachgewährleistungsansprüche), wenn der Mangel in einem Zusammenhang damit steht, dass:
a) das Fahrzeug, an dem dÄHLer Competition Line AG Arbeiten ausgeführt hat (oder für das dÄHLer Competition Line AG Teile/Ersatzteile oder Zubehör geliefert hat), unsachgemäss behandelt oder überbeansprucht werden oder wenn das Fahrzeug auch im Rahmen von Sport- oder Renneinsätzen (d.h. nicht im öffentlichen Verkehr) verwendet wird;
b) der Käufer oder Dritte ohne Zustimmung von dÄHLer Competition Line AG Nachbesserungsarbeiten, Änderungen am Motor oder Peripherieteilen vorgenommen haben;
c) die Arbeiten am Fahrzeug (z.B. der Einbau von Teilen/Ersatzteilen oder Zubehör von dÄHLer Competition Line AG) nicht oder nicht vollständig von dÄHLer Competition Line AG oder deren autorisierten Werkstatt ausgeführt wurden;
d) das Fahrzeug nicht gemäss der Herstellervorschriften gewartet worden ist.
Leistungsmessungen, die nicht von dÄHLer Competition Line AG durchgeführt oder autorisiert worden sind, werden a) nicht anerkannt und b) führen ebenfalls zum Erlöschen der Gewährleistungsansprüche.
-
Mängelrügen und Reklamationen
Der Kunde muss alle Arbeiten, Leistungen und Lieferungen der dÄHLer Competition Line AG bei Erhalt bzw. Übernahme unverzüglich überprüfen. Hat der Kunde dannzumal oder zu einem späteren Zeitpunkt Anlass zur Vermutung, dass ein Mangel vorliegen könnte, hat er unverzüglich und nachweislich die dÄHLer Competition Line AG darüber zu informieren. Andernfalls verfallen sämtliche Garantieansprüche. Der Kunde hat sodann alle Weisungen und Instruktionen von dÄHLer Competition Line AG betreffend Verhinderung weiteren Schadens und Mängelbehebung zu befolgen.
-
Haftung: Wegbedingung aller weiteren Ansprüche
Alle vertraglichen und/oder ausservertraglichen Ansprüche des Kunden gegenüber der dÄHLer Competition Line AG, welche über die in Ziff. 7 dargelegte Garantie hinausgehen, sind vollumfänglich wegbedungen, insbesondere auch das Recht auf Wandlung oder Rücktritt vom Vertrag oder das Geltend machen von Forderungen aus allfälligen Mängelfolgeschäden (z.B. Abschleppkosten, Ersatzfahrzeug etc.).
-
Beeinträchtigung der Händlergarantie
dÄHLer Competition Line AG weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass die von ihr angebotenen Arbeiten, Leistungen und Lieferungen zu einer Beeinträchtigung oder zum Erlöschen von Garantieansprüchen des Kunden gegenüber dem Fahrzeughersteller und/oder -Verkäufer führen können. Die dÄHLer Competition Line AG lehnt dafür jede Verantwortung und Haftung ab.
-
Lieferverzug
Liefertermine können verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden. Um verbindlich zu sein müssen sie aber in jedem Fall von dÄHLer Competition Line AG schriftlich bestätigt sein und als verbindlich bezeichnet werden. Höhere Gewalt, Streiks, technische Änderungen oder unverschuldetes Unvermögen von dÄHLer Competition Line AG oder deren Lieferanten verlängern die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung. Bei unverbindlichen Lieferterminen kann der Kunde sechs Wochen nach diesem Liefertermin dÄHLer Competition Line AG schriftlich auffordern, in angemessener Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung gerät dÄHLer Competition Line AG in Verzug.
-
Annahmeverweigerung / Verzug
Teilelieferungen, welche bei uns ab Lager Belp erfolgten, können nur nach vorgängiger Absprache und schriftlicher Bestätigung der dÄHLer Competition Line AG und unter Abzug von 15% für die entstanden Bearbeitungskosten retourniert werden. Teile, die unsererseits direkt beim Lieferanten beschafft werden mussten, oder nachträglich veredelt wurden, (z.B. lackierte Teile), können keinesfalls zurückgenommen werden.
Befindet sich der Käufer nach erfolgter schriftlicher Mahnung mit der Übernahme des Fahrzeuges in Verzug, so kann die Verkäuferin nach unbenütztem Ablauf einer schriftlich angesetzten 10-tägigen Nachfrist
a) auf der Erfüllung beharren und Schadenersatz wegen Verspätung verlangen oder
b) sofort schriftlich den Verzicht auf die nachträgliche Leistung erklären und 15% des Verkaufspreises als Konventionalstrafe fordern. Übersteigt der erlittene Schaden den Betrag der Konventionalstrafe, so ist die Verkäuferin berechtigt, den Mahnbetrag einzufordern, selbst wenn den Käufer kein Verschulden trifft.
-
Erfüllungsort
Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag ist das Geschäftslokal der dÄHLer Competition Line AG in 3123 Belp, Kanton Bern. Alle Sendungen und allfällige Rücksendungen gehen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Nutzen und Gefahr gehen auf den Kunden über, sobald Waren das Lager/die Werkstatt von dÄHLer Competition Line AG oder (bei Direktlieferung eines Lieferanten von dÄHLer Competition Line AG an den Kunden) des Lieferanten verlassen haben.
-
Gerichtsstand, anwendbares Recht
Gerichtsstand für die dÄHLer Competition Line AG und deren Kunden ist Belp, Kanton Bern. Es steht der dÄHLer Competition Line AG aber auch das Recht zu, das am Sitz oder Wohnsitz des Kunden zuständige Gericht anzurufen.
Der Vertrag unterliegt dem materiellen Schweizer Recht unter Ausschluss von allfälligen Verweisungen des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht und unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts.
3123 Belp, Januar 2023